1. Berechtigung zum Betreten der Kletteranlage und Kletterbefugnis
1.1. Die Kletteranlage darf nur von Befugten betreten werden. Unbefugten ist das Betreten der Anlage und das Klettern verboten.
1.2. Befugt sind
- Personen, die im Besitz einer gültigen Nutzerkarte sind und diese Nutzerkarte vorweisen können,
- Personen, die auf Grund des Kooperationsvertrages zwischen der TU und der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. an Kletterveranstaltungen teilnehmen,
- Personen, die auf Grund des Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Braunschweig und der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. an Kletterveranstaltungen im Rahmen des Schulsports teilnehmen,
- Personen, die als Gäste an den Trainingsveranstaltungen der Gruppen der Sektion Braunschweig und an von der Sektion Braunschweig ausgerichteten Wettkämpfen teilnehmen.
1.3. Nicht befugt sind
- Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr, es sei denn, daß die Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. für diese Kinder eine besondere Veranstaltung organisiert,
- Personen, denen der Vorstand der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. oder dessen Beauftragte das Klettern oder das Betreten der Anlage untersagt haben,
- natürliche und juristische Personen, die kommerziell tätig sind. Ausnahmen kann der Kletterwandausschuß der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. zulassen.
2. Zugang und Öffnungszeiten
Die Anlage darf nur innerhalb der Öffnungszeiten der Sportanlage von 7.30 Uhr bis 22.00 Uhr über die vorgesehenen Zutrittswege betreten werden. Der Kletterwandreferent regelt die Schlüsselvergabe am Wochenende. Über Ausnahmen entscheidet der Kletterwandreferent. Er darf die Nutzungszeiten im Einzelfall einschränken und bestimmten Nutzern vorbehalten.
3. Die Nutzung der Anlage
3.1. Bei Gewitter und bei Schnee- und Eisglätte darf die Wand nicht beklettert werden.
3.2. An der Anlage darf nur unter Benutzung von Magnesia geklettert werden.
3.3. Die Wand darf nur mit sauberen Sport- oder Kletterschuhen betreten werden.
3.4 Die Anlage ist pfleglich zu behandeln und im sauberen Zustand zu belassen.
3.5. Die Anordnung der Griffe und Touren in der Anlage darf nur nach Rücksprache mit dem Kletterwandreferenten verändert werden.
3.6. Das Aussteigen über die Umlenkung hinaus sowie das Besteigen der Hinterkonstruktion der Wand sind verboten.
3.7 Ein seilfreies Klettern ist nicht gestattet. Das Seil muß in beide Umlenkkarabiner eingelegt werden. Beim Nachsteigen bzw. Toprope-Klettern müssen die Expreßschlingen ggf. im Nachsteigerseil eingehängt sein, um ein Herauspendeln im Nachstieg zu vermeiden.
3.8. Schäden an der Anlage müssen umgehend dem Kletterwandreferenten oder der Geschäftsstelle der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. gemeldet werden.
3.9. Dem Benutzer stehen die sanitären Einrichtungen der Sportanlage zur Verfügung.
3.10. Der Benutzer unterwirft sich dieser Benutzerordnung und der Benutzerordnung für die städtische Sportanlage, die beim Hausmeister der Sporthallen Güldenstraße/Südklint eingesehen werden kann.
4. Haftung und Schadenersatz
Klettern ist immer mit der möglichen Gefahr einer Verletzung oder gar des Todes verbunden. Jeder Benutzer der Anlage klettert auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche gegen die Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. , dessen Mitglieder und dessen Organe sowie gegen deren Beauftragte sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund sie geltend gemacht werden sollen.
Jeder Benutzer muß vor Erhalt der Nutzerkarte gegenüber der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V. die schriftliche Erklärung abgeben, daß er auf die vorbezeichneten Ansprüche verzichtet
Jeder Teilnehmer an einer Gruppenveranstaltung oder einem Wettkampf muß ebenfalls die zuvor genannte schriftliche Erklärung abgeben. Die Durchführung dieser Maßnahme liegt beim Gruppenleiter bzw. Organisator.
Für nichtvolljährige Personen müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung unterschreiben.
Die Sorgeberechtigten Nichtvolljähriger übernehmen schriftlich auch die Haftung für solche Schäden, die von ihren Kindern bzw. ihrer Sorgeberechtigung unterliegenden Personen zu vertreten sind.
Mit dem Erwerb der Benutzerkarte versichert der Benutzer, daß er über Kletterkenntnisse verfügt, die Gefahren des Klettern kennt und nur die anerkannten Sicherheitstechniken anwenden wird.
Für verlorengegangene und beschädigte Gegenstände, sowie Kleidung wird keine Haftung übernommen.
5. Hausrecht
5.1. Der Vorstand der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V., der Kletterwandreferent und die von diesen beauftragten Personen üben an der Kletterwand das Hausrecht aus. Sie kontrollieren die Berechtigung der Nutzer. Ihren Anweisungen ist zu folgen.
5.2 Wer gegen die Benutzerordnung verstößt, kann durch den Vorstand, den Kletterwandreferenten oder deren Beauftragte von der Benutzung ausgeschlossen werden.
5.3. Das Recht der Sektion Braunschweig des Deutschen Alpenvereins e. V., Schadenersatzansprüche geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. Inkrafttreten
Die Benutzerordnung tritt mit der Eröffnung der Anlage in Kraft.
Sektion Braunschweig des
Deutschen Alpenvereins e. V.
(Ludewig)
1. Vorsitzender