Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen der Sektion Braunschweig ist in der Regel die gültige Mitgliedschaft in der DAV-Sektion Braunschweig e.V. oder in einer anderen Sektion des Deutschen Alpenvereins.
Für Mitglieder anderer Sektionen gilt: nach Maßgabe freier Plätze können diese an allen Veranstaltungen teilnehmen, sofern die Satzung ihrer Sektion die neuen Bestimmungen zum Haftungsausschluß gemäß der DAV-Mustersatzung enthält. Bitte sprechen Sie uns deshalb an. Mitglieder anderer Sektionen zahlen einen höheren Teilnahmebetrag, der sich nach Umfang der Veranstaltung richtet.
Personen, die in keiner Sektion des Deutschen Alpenvereins Mitglied sind, können ausschließlich an Veranstaltungen an der künstlichen Kletterwand der Sektion teilnehmen (sog. „Schnupperkurse“ Klettern) sowie an Anfängerkursen „Klettern“. Weiterhin an Werbeveranstaltungen der Sektion und an einzelnen Gemeinschaftsfahrten, die ausdrücklich für Gäste offen sind. Bei der Teilnahme an Gemeinschaftsfahrten müssen Nichtmitglieder anerkennen, dass sie keinen Versicherungsschutz für Such- und Bergungsaktionen haben. Das Vorliegen einer privaten Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung muss auf dem hierfür vorgesehenen Anmeldeformular schriftlich erfolgen. Anmeldungen werden von der Geschäftsstelle der Sektion oder vom Kursleiter schriftlich bestätigt. Wirksam wird die Anmeldung erst dann, wenn der Teilnahmebetrag bzw. die festgesetzte Anzahlung bis zu dem in der Bestätigung genannten Termin entrichtet worden ist. Bis zur Zahlung gilt eine Anmeldung nur als Reservierung. Für die Einhaltung von Pass-, Visa- und Devisenbestimmungen bei Auslandsfahrten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
Über die Teilnahme entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen. Bei allen Kursen und Mehrtagestouren, die besondere Anforderungen beinhalten, kann der Kurs- oder Tourenleiter die Leistungsfähigkeit des Interessenten testen und bei der Auswahl berücksichtigen.
Während der Veranstaltung kann der Leiter einzelne Teilnehmer vom weiteren Programm ausschließen, wenn
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall des Touren- bzw Kursleiters oder bei sicherheitsrelevanten Einschränkungen kann die Sektion Braunschweig die Veranstaltung absagen oder das Ziel der Veranstaltung ändern. Bei Ausfall einer Veranstaltung werden geleistete Anzahlungen zurückerstattet. Die Änderung des Veranstaltungsortes aus Sicherheitsgründen sowie der Einsatz eines anderen Touren- oder Ausbildungsleiters berechtigen nicht zum kostenlosen Rücktritt von der Veranstaltung.
Bei Abbruch der Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus anderem trifftigen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmebeiträge/ Vorauszahlungen. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebotes kann daraus nicht abgeleitet werden.
Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers oder bei Ausschluss von der Veranstaltung durch den Touren- oder Ausbildungsleiter besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrages.
Vor Beginn einer Veranstaltung können Sie jederzeit zurücktreten. Bei Rücktritt werden folgende Stornogebühren berechnet. Es gilt für Tages- und Wochenend-veranstaltungen sowie mehrtägige Veranstaltungen:
Kann ein durch Absage freigewordener Platz durch eine andere Person (z.B. aus der Warteliste) besetzt werden entfällt die Stornogebühr.
Bei Nichtantreten der Veranstaltung, vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise oder Ausschluss durch den Veranstaltungsleiter nach Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung des geleisteten Teilnehmerbeitrags bzw der Vorauszahlung.
Bei Fahrten mit besonderem Aufwand (z. B. Flugreisen) können besondere Regelungen gelten, die dem Teilnehmer mit der Anmeldebestätigung ausgehändigt werden. Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluß einer speziellen Reiserücktritt- versicherung, da anfallende Stornokosten nicht durch ein ärztliches Atteste oder andere Nachweise abgewendet werden können. Einige Versicherer bieten diesen Service inzwischen an, bei dem ausschließlich die Stornogebühren eines Kurses bzw einer Fahrt abgesichert werden.
Bei sämtlichen Veranstaltungen ist zu beachten, dass gerade im Berg- und Klettersport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, z. B. durch Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.
Diese Risiken können auch bei umsichtiger und fürsorglicher Betreuung durch den Veranstaltungsleiter nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden. Die Touren- und Kursleiter der Sektion Braunschweig sind in der Regel für einzelne alpinsportliche Disziplinen vom DAV ausgebildete Fachübungsleiter, nicht staatlich geprüfte Berg- und Skiführer.
Alpinsport ist eine Betätigung mit besonderen Risiken, die auch bei größter Umsicht nicht völlig ausgeschlossen werden können. Dessen muss sich jeder Teilnehmer bewusst sein.
Jedes DAV-Mitglied mit gültigem Ausweis besitzt Versicherungsschutz betreff Such- und Bergungskosten sowie gegen Haftpflichtansprüche, die aus bergsportlichen Aktivitäten resultieren. Nichtmitglieder müssen zum Schutz für die anderen Teilnehmer im Besitz einer privaten Haftpflichtversicherung sein.
Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Ausbildung/des Kurses verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz). Der Teilnehmer willigt in eine Speicherung seiner Daten zu diesem Zweck ein.
Die Beschreibung der Ausbildungskurse und Fahrten der Sektion Braunschweig werden mit Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können Irrtümer, Druck- und Rechenfehler nicht ausgeschlossen werden, so dass sich die Sektion Braunschweig gegebenenfalls Berichtigungen vorbehält.
Unterschriften Vorstand und Ausbildungsreferent
(Stand Juli 2011, als PDF)