Maßnahmen und Regeln des DAV BS für den Ausbildungs-Kursbetrieb in Zusammenhang mit COVID19

Stand: 14.06.2021

1. Grund- und Verhaltensregeln

Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Personen. Eine wesentliche Gefahr ist die Übertragung des Coronavirus über die Luft. Daher ist es erforderlich einen größeren Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Für den Kursbetrieb bedeutet es, dass

Darüber hinaus sind Teilnahmen am Kursbetrieb ausgeschlossen, wenn

2. Spezifische Regeln für den Kursbetrieb

Für den Kursbetrieb bzgl. Kletterausbildungen allgemein sind folgende Regelungen einzuhalten:

Für den Kursbetrieb bzgl. Kletterausbildungen am Fels sind darüber hinaus folgende Regelungen einzuhalten:

3. Mehrtägigen Veranstaltungen und weitere sportartspezifische Regeln für den Kursbetrieb

Bei mehrtägigen Veranstaltungen müssen alle Gruppenmitglieder Selbsttests gemäß den aktuellen, jeweils vor Ort geltenden Verordnungen durchführen. Ist ein Test positiv, muss sich die betroffene Person isolieren und abreisen; es muss nicht der gesamte Kurs abgebrochen werden. Eine PCR-Nachtestung dieser Person ist erforderlich, ggfls. muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das Testergebnis des PCR-Tests sollte die betroffene Person der Sektion/der Veranstaltungsleitung mitteilen. Im Falle eines positiven PCR-Tests wird das Gesundheitsamt aktiv.

Darüber hinaus sind die folgenden sportartspezifische Regelungen sind für den jeweiligen Kursbetrieb über die vorangegangenen Regeln hinaus einzuhalten:

A) Wandern/Bergwandern/Bergsteigen/Skitourengehen/Schneeschuhwandern

B) Sportklettern (Klettergärten) & Bouldern Outdoor

C) Klettersteiggehen

D) Mehrseillängen-Plaisirklettern/Alpinklettern/Hochtourengehen

E) Mountainbiken

4. Einlass und Treffen zum Kurs

Beim Einlass und Treffen vor Ort sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Um die Mindestabstände zu gewährleisten, ist eine Höchstanzahl von Kursteilnehmern definiert. Die
Ausbilder kontrollieren die Einhaltung dieser maximalen Anzahl von Kursteilnehmern und die Einhaltung der
Verhaltensregeln. Zuschauer und Besucher sind beim Kurs nicht erlaubt.  

5. Sonstiges

Der Kursbetrieb findet jeweils in bzw. auf einem Außengelände (Fels oder Kunstkletterwand) statt.

Deutscher Alpenverein Sektion Braunschweig e.V., 29. Juni 2021