Maßnahmen und Regeln des DAV BS für den Ausbildungs-Kursbetrieb in Zusammenhang mit COVID19
Stand: 14.06.2021
1. Grund- und Verhaltensregeln
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln. Bitte nehmt Rücksicht auf andere Personen. Eine wesentliche Gefahr ist die Übertragung des Coronavirus über die Luft. Daher ist es erforderlich einen größeren Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
Für den Kursbetrieb bedeutet es, dass
- zum Kursstart ein negativer Antigentest(Schnelltest) von jedem Teilnehmer vorzulegen ist. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.
- dauerhaft ein Mindestabstand von 2m zu anderen Personen einzuhalten ist,
- in Ausnahmefällen, in denen der Mindestabstand von 2m unterschritten werden muss oder aber nicht durchgehend sichergestellt werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung (Medizinische Maske oder FFP2) zu tragen ist.
Darüber hinaus sind Teilnahmen am Kursbetrieb ausgeschlossen, wenn
- auffällige Symptome, die auf Corona hinweisen, vorliegen,
- oder ein positives Testergebnis auf eine akute Erkrankung vorliegt,
- oder kein negativer Antigentest vorgelegt werden kann (s.o.)
- oder man sich nicht gesund fühlt,
- oder man als Kontaktperson unter Quarantäne gestellt ist.
2. Spezifische Regeln für den Kursbetrieb
Für den Kursbetrieb bzgl. Kletterausbildungen allgemein sind folgende Regelungen einzuhalten:
- Es darf nur jede zweite Sicherungslinie genutzt werden. Das Benutzen von nebeneinanderliegenden Routen ist nicht erlaubt. Dadurch kann beim Klettern der 2m Sicherheitsabstand eingehalten werden.
- Besonders beim Sichern ist darauf zu achten, dass auch hier ein 2m Sicherheitsabstand gewährleistet wird. In der kritischen Phase des Routeneinstiegs mit einem erhöhten Aktionsradius des Sichernden ist daher Rücksicht auf andere Seilschaften zu nehmen.
- Aufgrund desinfizierender Eigenschaften wird empfohlen Liquid-Chalk zu verwenden.
Für den Kursbetrieb bzgl. Kletterausbildungen am Fels sind darüber hinaus folgende Regelungen einzuhalten:
- die Anreise zum Fels erfolgt individuell (bzw. gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnungen des Landes Niedersachsen)
- möglichst kursdurchgängig feste Seilschaften bilden
- stark frequentierte Gegenden meiden
3. Mehrtägigen Veranstaltungen und weitere sportartspezifische Regeln für den Kursbetrieb
Bei mehrtägigen Veranstaltungen müssen alle Gruppenmitglieder Selbsttests gemäß den aktuellen, jeweils vor Ort geltenden Verordnungen durchführen. Ist ein Test positiv, muss sich die betroffene Person isolieren und abreisen; es muss nicht der gesamte Kurs abgebrochen werden. Eine PCR-Nachtestung dieser Person ist erforderlich, ggfls. muss das Gesundheitsamt informiert werden. Das Testergebnis des PCR-Tests sollte die betroffene Person der Sektion/der Veranstaltungsleitung mitteilen. Im Falle eines positiven PCR-Tests wird das Gesundheitsamt aktiv.
Darüber hinaus sind die folgenden sportartspezifische Regelungen sind für den jeweiligen Kursbetrieb über die vorangegangenen Regeln hinaus einzuhalten:
A) Wandern/Bergwandern/Bergsteigen/Skitourengehen/Schneeschuhwandern
- Stark frequentierte Touren meiden. Keine Grenzübertritte in gesperrte Bundesländer! Bitte vorher unbedingt informieren.
B) Sportklettern (Klettergärten) & Bouldern Outdoor
- Gut abgesicherte Routen bevorzugen.
- Klettergärten mit absturzgefährlichem Wandfuß oder erhöhter Steinschlaggefahr meiden.
- Regelmäßig Hände desinfizieren.
- Das Seil beim Clippen nicht in den Mund nehmen.
- Nach Möglichkeit die eigene Ausrüstung verwenden: Expressschlingen, Sicherungsgerät, Seil. Nichtbenutztes Material im Rucksack abseits vom Wandfuß aufräumen.
- Kursmaterial nach Möglichkeit fest auf Seilschaften zugeteilt nutzen.
- Partnercheck auf Distanz: Die Partner fordern sich gegenseitig zur Überprüfung von Knoten, Karabiner, Sicherungsgerät und Gurt auf und beobachten sich dabei gegenseitig.
C) Klettersteiggehen
- Verzicht, wenn bereits mehrere am Klettersteig unterwegs und Staus absehbar sind.
- Rücksichtnahme und Abwarten am Einstieg - Abstand halten.
- Aufstiegstempo so wählen, dass man nicht auf andere Personen aufläuft.
- Überholen nur, wo die Abstandsregel eingehalten werden kann und kein Sicherungsbedarf besteht (Absätze, Bänder).
- Ausstieg nach Beendigung des Klettersteigs rasch verlassen.
- Klettersteige nicht in der Gegenrichtung begehen.
- Klettersteig-Handschuhe verwenden.
D) Mehrseillängen-Plaisirklettern/Alpinklettern/Hochtourengehen
- Immer nur zwei Personen am Standplatz.
- Partnercheck auf Distanz: Die Partner fordern sich gegenseitig zur Überprüfung von Knoten, Karabiner, Sicherungsgerät und Gurt auf und beobachten sich dabei gegenseitig.
- Hände desinfizieren vor und nach einer Klettertour.
E) Mountainbiken
- Höhere Geschwindigkeiten erfordern größere Abstände beim Hintereinanderfahren: 5m bergauf, 20m bergab und in der Ebene.
- Wenn überholen, dann rasch, risikoarm und möglichst nur, wenn der seitliche Mindestabstand von 2m eingehalten werden kann.
4. Einlass und Treffen zum Kurs
Beim Einlass und Treffen vor Ort sind die Abstandsregeln einzuhalten.
Um die Mindestabstände zu gewährleisten, ist eine Höchstanzahl von Kursteilnehmern definiert. Die
Ausbilder kontrollieren die Einhaltung dieser maximalen Anzahl von Kursteilnehmern und die Einhaltung der
Verhaltensregeln. Zuschauer und Besucher sind beim Kurs nicht erlaubt.
5. Sonstiges
Der Kursbetrieb findet jeweils in bzw. auf einem Außengelände (Fels oder Kunstkletterwand) statt.