Liebe Mitglieder der Sektion,
nach § 20 Einberufung 1. 1.Satz der Satzung ist jährlich eine Mitgliederversammlung (MV) einzuberufen.
Die niedersächsische Corona-Verordnung (NCV) vom 30.10.2020 § 6 „Regelungen für Zusammenkünfte“ (5) erlaubt nur noch Zusammenkünfte bis 10 Personen.
Die ursprünglich für den 29.04.2020 vorgesehene Mitgliederversammlung war auf Grund der gesetzlichen NCV im April abzusagen. Da die NCV anschließend wieder Zusammenkünfte bis 500 Teilnehmer zuließ, wurde die MV für den 20.11.2020 an einen neuen Ort, an dem die Abstandsregelungen hätten eingehalten werden können, verlegt.
Auf den Vorstandssitzungen wurden verschiedene Möglichkeiten unter Einbeziehung der Hinweise der DAV Bundesgeschäftsstelle diskutiert.
Präsenzveranstaltung
mit Anwesenheit der Mitglieder
Virtuelle Mitgliederversammlung
Online z.B. über ZOOM. Kann bei allen und wegen der Kürze der Zeit nicht realisiert werden)
Schriftliche Mitgliederversammlung
der Rücklauf bei Abstimmungen muss mindestens 50 % der Mitglieder (ca. 2.000) sein.
Die Varianten sind mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, da allen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden muss, daran teilzunehmen.
Der Vorstand hat auf der Sitzung am 21.10.2020 beschlossen, die diesjährige Mitgliederversammlung abzusagen. Die in der „Einladung und Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2020“ genannten Tagesordnungspunkte werden auf der Mitgliederversammlung 2021 behandelt.
Der Vorstand