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Kletterregelung für den Wurmbergsteinbruch

Im Januar 2015 wurde mit den Niedersächsischen Landesforsten ein neuer Vertrag für das Klettern in Wurmbergsteinbruch geschlossen. Hier wesentlichen Bestimmungen:

§1 Vertragsgegenstand (Auszug):

§4 Absatz (4) Rechte und Pflichten des Nutzungsberechtigten (Auszug):

1) Der Lageplan ist Anhang des Vertrags.

2) Der genannte Weg ist der auch bisher übliche Zugang: Vom Rodelhaus kommend gerade weiter auf dem Weg mit dem Schild 'Sackgasse' bis an den Rand des Steinbruchs (Zaun und Warnschild). Die dort 2015 eingerichtete Abseilpiste wurde auf Anraten des Vogelschutzes abgebaut, da von dort der Brutplatz des Falken einsehbar war. Hier geht man abwärts und wendet sich auf einem alten Pfad scharf nach rechts, um durch die dichten Fichten am Wandfuß die Steinbruchwand zu erreichen.

Siehe dazu die Nachricht auf der IG Klettern Ith Seite sowie die Bescheibung auf bergefelsundeis.de

Der Vertrag als PDF

Günter Gersdorf, 15.12.2016

Deutscher Alpenverein Sektion Braunschweig e.V.,
15. Dezember 2016