Boulderraum

Standort: Jugendzentrum B58, Bültenweg 58, 38106 Braunschweig (Stadtplan)

Ansprechpartner: Kletterwandreferent Christoph Denecke kletterwandreferat@davbs.de

Zeitgleich mit der Erweiterung der Kletterwand konnte Ende 2007 durch eine Kooperation mit dem Kinder- und Jugendkulturzentrums B58 auch ein Boulderraum in den dortigen Räumen eingerichtet werden (mehr). Damit ist es jetzt endlich möglich, in der dunklen Jahreszeit zu trainieren.

Zugang und Nutzung

Der Boulderraum bietet den Gruppen der Sektion die Möglichkeit, auch im Winter das Training fortsetzen zu können. Durch die beschränkten Räumlichkeiten des Boulderraums sowie die Lage in einem städtischen Jugendzentrum ist die Teilnahme von Gästen an bestehenden Gruppen nicht möglich.

Boulderraum
Der Boulderraum

Einmal im Jahr wird der Boulderraum für die neue Saison fit gemacht. Dies findet in der so genannten Aktion des „Regripping“ statt. Alle Griffe aus der Wand, auf Transportbretter schrauben, von Chalk und Gummi durch Hochdruckreiniger säubern, von den Transportbrettern schrauben und zum Trocknen auslegen. Währenddessen werden die ersten neuen Routen gesetzt. So sind die Griffe für die neue Saison frisch und sauber und der Winter kann kommen. Inzwischen fand das Regripping zum dritten Mal statt. Im Folgenden kann man die vergangenen Aktionen im Zeitraffer erleben:

Zugang

Es gibt zwei Möglichkeiten zum Boulderraum in den Räumlichkeiten des B58 zu gelangen. Während der Öffnungszeiten (bis 20.00 Uhr) durch den Haupteingang über den „Bültenweg“. Außerhalb der Öffnungszeiten (ab 20.00 Uhr) über den Hintereingang am „Langer Kamp“.

Der Weg vom Haupteingang (Bültenweg)

Nach dem Durchqueren des Eingangsbereichs gehts links durch das Treppenhaus in den ersten Stock. Die erste Tür links führt in den Veranstaltungssaal. Links hinten durch die Tür befindet man sich in einem Raum mit Säulen. Schon wieder links führt eine blaue Stahltür in den Sportraum des Jugendzentrums. In diesen Raum ist links der Boulderraum hinein gebaut worden. (Ausnahmsweise mal) rechts an der Holzwand entlang gelangt man zur Tür in den Boulderraum. Je nach Gruppe, Zeit und sonstigen Spezialbedingungen steht ihr früher oder später vor verschlossenen Türen. Also immer auf Gruppenzeiten, Absprachen oder sonstige Informationen achten.

Der Weg vom Hintereingang (Langer Kamp)

Am nördlichsten Ende des Langen Kamp, wo dieser vor zum Bültenweg abknickt, befindet sich das Gartentor vom B58. Zu ausgewiesenen Zeiten (Gruppenzeiten, Absprache) befindet sich der Schlüsselinhaber dort, um mit den pünktlich erscheinenden Teilnehmern in das B58 zu gehen. Sollte man sich den Schlüssel ausgeliehen haben, ist man selber dieser Inhaber. Durch das aufgeschlossene und unbedingt wieder abgeschlossene Gartentor durchquert man halbrechts den Garten und gelang zur Feuertreppe des B58. Oben angekommen befindet sich hinter der Tür ein Raum mit Säulen, wo genau gegenüber der Feuertür eine blaue Stahltür in den Sportraum des B58 führt. In diesem Sportraum ist der Boulderraum hinein gebaut worden, der auf der rechten Seite seine Tür hat.

Der Weg aus dem Boulderraum

Der Weg aus dem B58 ist ebenso wie der hinein von den Öffnungszeiten abhängig und folgt den obrigen Beschreibungen - nur eben rückwärts. Man sollte unbedingt wissen, dass nach der Schließung des B58 (meist fragt ein Mitarbeiter des B58 direkt im Boulderraum nach, ob man einen Schlüssel hat und signalisiert so, dass es nun geschlossen wird) dieses ausschließlich durch den Hinterausgang und den Garten verlassen werden muss. Die Türen innerhalb des B58 auf dem Weg zum Haupteingang lassen sich von der Boulderraumseite zwar öffnen, doch rückseitig nicht mehr öffnen. Da der Haupteingang verschlossen ist, sitzt man in der Falle. Unbedingt abgeschlossen werden muss der Boulderraum (Holztür), der Sportraum je nachdem, ob er gerade benutzt wird, und das Gartentor. Nur ins Schloss fallen muss die Feuertür (am oberen Ende der Feuertreppe). Beim Verlassen des B58 durch den Haupteingang entfällt logischerweise das Gartentor.

Kosten und Nutzerkarten

Liebe zukünftige Nutzerinnen und Nutzer des DAV-Boulderraums im Jugendzentrum B 58, bitte diese Informationen vor dem Kauf der Nutzerkarte unbedingt durchlesen!

Der Kooperationsvertrag zwischen der Sektion Braunschweig des DAV und dem Jugendzentrum B 58 sieht vor, dass die Nutzung für die Gruppen der Sektion ausgelegt ist. Nutzungen abweichend von den Gruppenzeiten sind nicht möglich, da es Schwierigkeiten bezüglich Versicherungsschutzes, Schlüsselverwaltung und auch mit den Nutzungsbedingungen des Hauses gibt. Wir sind hier in einer öffentlichen Einrichtung zu Gast und müssen uns an die vorgegebenen Regeln halten.

Uns ist bewusst, dass diese Lösung einen Kompromiss darstellt. Wir waren aber vor nun über 6 Jahren sehr froh darüber, überhaupt eine Möglichkeit zum Bouldern zu haben. Ebenfalls findet sich dieser Kompromiss in der Preisgestaltung wieder. Schaut einfach, was ihr in anderen Hallen für die einmalige Nutzung zahlt. Letztlich sind wir intensiv dabei, für Braunschweig eine umfassende Kletter- und Bouldermöglichkeit zu schaffen (regelmäßige Berichterstattung im Mitteilungsheft der Sektion). Bis dahin seid ihr zu den Gruppenzeiten im B 58 willkommen oder weicht bei individuellen Bedürfnissen auf die nun vorhandenen neuen Lösungen aus:

Weiteres siehe unter Kletterwand

Zeiten und Belegung

Nur zu den Gruppenzeiten:

Durch die beschränkten Räumlichkeiten des Boulderraums ist die Teilnahme von Gästen an bestehenden Gruppen nicht (oder nur äußerst eingeschränkt) möglich (die Gruppenleiter entscheiden).

Hausrecht und Kontrolle

Neben den Vertretern des Jugendzentrums B58, in deren Räumen sich der Boulderraum befindet, haben auch die Vorstandsmitglieder, die Kletterwandreferenten (s.o.) sowie die Fachübungsleiter der Sektion Hausrecht im Boulderraum. Speziell die letzteren (die sich durch einen Fachübungsleiterausweis ausweisen können sollten) werden die Nutzerkarten kontrollieren und sind berechtigt, Personen die ohne gültige Nutzerkarte angetroffen werden, des Raumes zu verweisen!

Deutscher Alpenverein Sektion Braunschweig e.V., 3. Juni 2019