Kategorie | Beschreibung | Beitrag *) | Aufnahmegeb. |
---|---|---|---|
1000 | Vollbeitrag A-Mitglied ab 26. Lebensjahr | 80,00€ (50,00€**) | 10,00€ |
2000 | ermäßigter Beitrag B-Mitglied – Ehepartner/Lebenspartner (auf Antrag) | 50,00€ (30,00€**) | 5,00€ |
2600 | Senioren ab 71. Lebensjahre - auf Antrag | 50,00€ | 5,00€ |
2700 | B-Mitglieder schwerbehindert (mindestens Behinderungsgrad 50 %) - auf Antrag | 50,00€ | 5,00€ |
3000 | C- Gast-Mitglied Personen, die als A- oder B-Mitglied oder als Junior a) einer anderen Sektion des DAV oder b) einer Sektion des Österr. Alpenvereins oder des Alpenvereins Südtirol angehören | 16,00€ | keine |
4000 | Junioren (19. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) | 40,00€ (25,00€**) | 5,00€ |
5000/5100 | Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 20,00€ (12,00€**) | 5,00€ |
7800 | Kinder und Jugendliche schwerbehindert bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mindestens Behinderungsgrad 50 %) - auf Antrag | beitragsfrei | |
Familienbeitrag - Familien oder Lebenspartnergemeinschaften, bei denen beide derselben Sektion als A- und B-Mitglied angehören und deren Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Voraussetzung: Alle Beiträge werden von einem Konto abgebucht. | 130,00€ (80,00€**) | 15,00€ |
*) Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird eine Bearbeitungsgebühr von 3,00€/Jahr fällig.
**) Reduzierter Jahresbeitrag im Jahr des Beitritts bei Eintritt ab September.
Wenn Sie von einer Beitragsermäßigung Gebrauch machen möchten, (Senior ab 71. Lebensjahr und Behinderte/r mindestens 50 %), muss Ihr Antrag spätestens bis zum 30. November eines jeden Jahres für das Folgejahr in der Geschäftsstelle vorliegen. Stichtag für die Altersgruppe ist der 1. Januar des jeweiligen Jahres.
Der Beitrag gilt kalenderjährlich. Mitglieder, die nach dem 1.September eintreten, entrichten für das erste Jahr einen ermäßigten Jahresbeitrag.
Gemäß dem SEPA-Lastschriftverfahren wird der Einzug des Mitgliederbeitrags jeweils zum 2. Januar eines Jahres vorgenommen. Falls das Datum nicht auf einen Bankeinzugstag fällt, wird der Einzug am nächstmöglichen Bankeinzugstermin vorgenommen. Der Einzug wird durch unsere Gläubiger-ID: DE 16ZZZ00000219580 unter der Mandatsreferenznummer (entspricht der Mitgliedsnummer) gekennzeichnet.
Bei falscher Bankverbindung oder nicht ausreichender Kontodeckung werden für die Nichteinlösung der Lastschrift von der Bank Kosten in Rechnung gestellt. Diese werden von uns weiter gegeben.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. April 2017 wird für die Beitragszahlung von Mitgliedern, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, eine jährliche Bearbeitungsgebühr von 3,00 € erhoben, die mit dem Jahresbeitrag fällig wird.
Wenn Sie künftig am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen möchten, bitte das Formular ausfüllen und per Post, Fax oder Mail an die Geschäftstelle schicken.
Mein.Alpenverein
Mitglieder-Self-Service
Sie sind umgezogen oder haben eine neue Bankverbindung? Im Online-Mitgliederportal „Mein.Alpenverein“ können Sie Ihre Daten schnell, einfach und sicher selbst verwalten und auch gleich überprüfen. Damit sind Bearbeitungsfehler ausgeschlossen! Über „Mein.Alpenverein“ können Sie sich einmalig unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer, der letzten vier Stellen Ihrer IBAN sowie Ihrer-E-mail Adresse registrieren. An diese angegebene E-Mail.Adresse wird daraufhin eine E-Mail mit einem Bestätigungslink gesendet. Hier muss ein persönliches Passwort vergeben werden. Anschließend wird die Registrierung nochmals per E-Mail bestätigt. Künftig können Sie sich dann mit Ihren Zugangsdaten anmelden und Änderungen der Mitgliedsdaten direkt online vornehmen. Ändern können Sie Adresse, Bankdaten, Telefonnummer inklusive Einwilligung zur Nutzung, E-Mail-Adresse inklusive Einwilligung zur Nutzung, Panorama-Bezug, Bezug der Sektionsmitteilung Braunschweig Alpin .
Sektionswechsel oder Austritt aus dem DAV können nur zum Jahresende vorgenommen werden. Die Kündigung muss der Sektionsgeschäftsstelle schriftlich bis zum 30. September des Jahres vorliegen. Diese versendet eine entsprechende Kündigungsbestätigung, die bei Sektionswechsel der neuen Sektion vorgelegt werden muss. Ein Sektionswechsel ist auch innerhalb des Jahres möglich. Hierzu einfach die Kündigungsbestätigung mit den aktuellen Ausweisen und dem neuen Aufnahmeantrag bei der neuen Sektion einreichen.
Nur wer den Mitgliedsbeitrag bezahlt hat und im Besitz eines gültigen DAV-Ausweises ist, genießt die im Mitgliedsbeitrag enthaltenen Vergünstigungen und den Versicherungsschutz des Alpinen Sicherheits-Service (ASS) und der Haftpflichtversicherung des Deutschen Alpenvereins.
Im Falle eines Bergunglücks sind Kinder nur mit eigenem DAV-Ausweis versichert. Daher die in einer Familienmitgliedschaft beitragsfreien Kinder bis 18 Jahre stets baldmöglichst anmelden!
Die Mitgliedsausweise werden Anfang eines jeden Jahres direkt von der Druckerei in München versendet. Bedingt durch die enorme Abwicklung von mehr als einer Million Ausweisen wird die Gültigkeit des Ausweises bis zum 28./29. Februar des Folgejahres festgelegt.
Verloren gegangene Ausweise werden nach Unterzeichnung einer Verlusterklärung ersetzt. Meldung bitte an die Geschäftsstelle der Sektion.